Lutz Beyer
Die Kanzlei Beyer ist spezialisiert auf die rechtliche Durchsetzung von Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Eingliederungshilfe. Wir begleiten Mandanten bundesweit durch das gesamte Antragsverfahren – vollständig, strukturiert und kostenpflichtig. Unser Schwerpunkt liegt darauf, den Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe gemäß §§ 113 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 und 114 SGB IX in Verbindung mit § 83 SGB IX sowie der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung rechtssicher geltend zu machen und durchzusetzen.
Da die Kraftfahrzeughilfe entscheidend dafür ist, Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, legen wir großen Wert auf eine fundierte juristische Begründung des individuellen Bedarfs. Von der ersten Antragstellung über die Korrespondenz mit dem Amt bis hin zu Widersprüchen und gerichtlichen Klageverfahren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent und professionell.
Unsere Leistung umfasst die Erstellung eines vollständigen und rechtlich begründeten Antrags, die Einreichung aller notwendigen Unterlagen, die Kommunikation mit dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe sowie die Durchsetzung der Kraftfahrzeughilfe im Falle einer Ablehnung oder fehlerhaften Entscheidung. Falls erforderlich, führen wir fristgerecht Widerspruchsverfahren und vertreten unsere Mandanten im Klageweg vor dem Sozialgericht.
Zwar existieren verschiedene Formen der Kraftfahrzeughilfe in Deutschland, jedoch hat sich die Kanzlei Beyer bewusst auf die Kraftfahrzeughilfe im Bereich der Eingliederungshilfe spezialisiert. Diese Spezialisierung ermöglicht es uns, selbst komplexe Sachverhalte präzise zu bearbeiten und sicherzustellen, dass Betroffene die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Mobilität und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
Wir stehen Antragstellern als zuverlässiger Partner zur Seite und sorgen dafür, dass ihnen die Leistungen zustehen, die gesetzlich vorgesehen sind – kompetent, engagiert und rechtssicher.